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Leistung

Für Ärzt*innen

Von der Türkei nach Deutschland: Der Weg für Ärzt*innen

Was müssen Sie wissen?

Ärzt*innen, die ihren Abschluss in der  Türkei gemacht haben und ihren Beruf in Deutschland praktizieren wollen, müssen sich zunächst bei der Berufskammer des Bundeslands bewerben, wo sie arbeiten werden. Voraussetzung für eine solche Bewerbung ist ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen.

Um als Fachärzt*in in Deutschland und Europa tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine sogenannte Approbation in deutscher Sprache beantragen. Dieses Zertifikat wird von der Berufsgenossenschaft in Deutschland ausgestellt.

Als Assistenzärzt*in  können Sie ohne dieses Dokument arbeiten, allerdings nur unter der Aufsicht einer*s anderen Ärzt*in und für maximal zwei Jahre. Dazu müssen Sie sich in dem Bundesland, in dem Sie einen Arbeitsvertrag haben, für die Approbation bewerben und die deutsche Terminologie Prüfung namens Fachsprachprüfung C1 bestehen. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die befristete Arbeitserlaubnis und müssen dann nach spätestens 24 Monaten die Kenntnisprüfung ablegen, um selbst eine Approbation beantragen zu dürfen.

Das Anerkennungs- und Visumsverfahren dauert 4 bis 6 Monate. Während Sie Ihren Zeitplan erstellen, sollten Sie berücksichtigen, dass das Anerkennungsverfahren 3 bis 4 Monate und Ihre Visumsverfahren 1 bis 2 Monate dauern.

Notwendige Dokumente für das Anerkennungsverfahren
  • Diplom der Medizinischen Fakultät
  • Führungszeugnis
  • Beeidigte deutsche Übersetzung (Curriculum) des ausführlichen universitären Kursplans
  • Sprachzertifikat Deutsch B2: Dieses Dokument sollte durch das Ablegen der Prüfung des Geothe Instituts oder Telc erworben werden. Dieses Dokument müssen Sie fristgerecht bei der Akkreditierungsinstitution und dem Konsulat einreichen.
  • Antragsformular für die Approbation
  • A4 Versicherungsunterlagen
  • Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • Nachweis zur gesundheitlichen Eignung
Zusätzliche Dokumente
  • Praktikumszeugnisse 
  • Referenzschreiben / Arbeitszeugnisse

 

Vorteile für Assistenzärzt*innen
  • Bei Vollzeitbeschäftigung Mindestbruttolohn: 20,80€ / Stunde bzw. 3967€ / Monat
  • 30 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr
  • Krankenversicherung
  • Nachqualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
Vorteile für Fachärzt*innen
  • Das Gehalt wird im Vorstellungsgespräch verhandelt bzw. bei dem konkreten Wunscharbeitgeber erfragt
  • 30 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr
  • Krankenversicherung
  • Nachqualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
  • Weiterbildungsmöglichkeiten